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Bergsportrecht Anwalt in Bad Aibling

Rechtsanwalt David Schietinger — Spezialist für Bergsportrecht

Einleitung

Sicher unterwegs — juristische Hilfe nach Bergunfällen
Der Bergsport gewinnt stetig an Bedeutung; mit mehr Aktivitäten steigen auch die rechtlichen Risiken bei Berg- und Sportunfällen. Als Spezialist für Bergsportrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in zivil- und strafrechtlichen Fragen sowie gegenüber Versicherungen, dem deutschen Alpenverein (DAV) und Behörden – deutschlandweit –

Bergsportrecht

Der Bergsport bekommt heutzutage eine immer größere Bedeutung. Immer mehr Menschen suchen einen Ausgleich zu ihrem beruflichen und privaten Alltag. Viele suchen Erholung in den Bergen oder sportliche Herausforderungen im Bergsport. Daher gibt es auch immer mehr Sportarten, die am Berg ausgeübt werden. Diese reichen vom klassischen Wandern und Bergsteigen über das Klettern und Klettersteiggehen bis hin zum Skifahren, Skitourengehen, Schneeschuhwandern und Winterwandern. Aber auch früher ausgefallene Sportarten, wie Paragliding, Basejumping und Freiklettern erfreuen sich auch bei den Massen immer mehr an Beliebtheit. Somit hat sich auch das Gebiet Bergsportrecht entwickelt.

Zivilrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht

Aus nachvollziehbaren Gründen entstehen durch die stark vermehrte Ausübung des Bergsports auch mehr Unfälle. Sei es auf (überfüllten) Skipisten oder in Kletterhallen aber auch im unwegsamen Gelände oder in Felswänden. Unfälle sind leider unvermeidbar und manchmal auch tragisch. Am Schlimmsten wird es für die Betroffenen dann, wenn z.B. auf einer Skitour der Kamerad verschüttet wird oder auf einer Klettertour der Partner abstürzt. Neben den persönlichen und familiären Auswirkungen eines solchen Unfalls kann ein solcher Bergunfall auch erhebliche juristische Probleme mit sich bringen. Hier ist dann professionelle Hilfe gefragt, da die rechtliche Situation oft sehr schwierig einzuschätzen ist. Fast immer sind hier mehrere Rechtsgebiete auf einmal betroffen. Hinsichtlich des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes ist das Zivilrecht betroffen. Um Strafrecht handelt es sich, wenn es um die mögliche Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung geht. Aber auch das Arbeitsrecht und das (Sozial-) Versicherungsrecht können von Bedeutung sein.

Bergunfall, Kletterunfall, Skiunfall

Neben den juristischen Kenntnissen in diesen Rechtsgebieten ist es zusätzlich äußerst hilfreich, wenn auch praktische Erfahrungen und fachliches Wissen im Bergsport vorliegen. Ich übe selbst die meisten der Bergsportarten aus und kann Ihnen daher insgesamt als kompetenter Ansprechpartner bei einem Bergunfall zur Verfügung stehen. So kann ich mich in Ihre Lage hineinversetzen und die zum Unfall führenden Situationen genau nachvollziehen. Mit diesem Fachwissen vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Versicherungen, Sachverständigen und Gerichten mit hohen Erfolgschancen. Ich vertrete Sie gegenüber allen Beteiligten und setze Ihre Ansprüche und Forderungen mit Nachdruck durch.

Unfälle im Auto-Belay in Kletterhallen
Auto-Belay-Systeme ermöglichen eigenständiges Klettern, führen aber zu speziellen Haftungsfragen bei Unfällen. Häufige Streitpunkte sind Einweisungspflichten, sichtbare Beschilderung, regelmäßige Gerätekontrollen, Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie dokumentierte Notfallabläufe. Betreiber tragen Verkehrssicherungspflichten; Verletzungen dieser Pflichten können zivilrechtliche Ansprüche begründen. Bei der Aufklärung prüfe ich Einweisungsunterlagen, Betriebsanweisungen, Wartungsprotokolle und Zeugenaussagen.

Kontaktieren Sie mich einfach für weitere Informationen.

Warum zu mir

  • Fachliche Kombination: Juristische Expertise plus eigene Bergsportpraxis — ich kenne Abläufe, Risiken und typische Begehungsfehler aus juristischer und aus eigener Erfahrung.

  • Ganzheitliche Betreuung: Vertretung in Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Strafverfahren sowie Durchsetzung von Versicherungsansprüchen.

  • Regional vernetzt deutschlandweitig tätig: Prozesse, Sachverständige und alpine Einsatzgruppen der Polizei in Rosenheim, Bad Aibling und Bayern — schnelle, praktische Hilfe vor Ort.

Leistungsübersicht

  • Bergunfallhaftung: Ermittlungen zur Verantwortlichkeit bei Touren, Kletter- und Skiunfällen; Beweissicherung und Anspruchsdurchsetzung.

  • Kletterhallenfälle & Auto-Belay: Prüfung von Einweisungs- und Verkehrssicherungspflichten, Betreiberhaftung, Organisationsverschulden und Mitverschulden; Analyse technischer Mängel und Einweisungsprotokolle.

  • Skiunfälle & Pistenhaftung: Haftungsfragen auf der Piste, FIS-Regeln, Rettungskosten und Versicherungsablehnungen.

  • Strafrechtliche Vertretung: Verteidigung oder Nebenklage bei Vorwürfen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung.

  • Versicherungsrechtt: Durchsetzung von Leistungen, Prüfung von Leistungsausschlüssen und Kausalitäten.

Kurz: so arbeite ich

  • Ersteinschätzung: Telefonische Ersteinschätzung, Fristenprüfung und kurzfristige Mandatsübernahme.

  • Beweissicherung: Anforderung von Wartungs- und Einweisungsunterlagen, Photos, Logbüchern, Zeugenaussagen und ärztlichen Befunden.

  • Strategie & Durchsetzung: Verhandlung mit Versicherern, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen, Klageeinreichung und Prozessvertretung.

Presse

Beiträge und Interviews bei Rosenheim24, OVB Rosenheim und ein BR24-Fernsehinterview zum Großglockner-Fall.

Bericht über Skiunfälle und Interview mit Rechtsanwalt David Schietinger bei Rosenheim 24 und OVB Rosenheim.

Fernseh-Interview BR24 zum „Großglockner-Fall“ am 20.02.2026.

Kontakt

Jetzt unverbindlich beraten lassen — schnelle Ersteinschätzung
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FAQ

  • Wer haftet nach einem Auto-Belay-Unfall?
    Betreiber können haften, wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden; zugleich wird oft ein Mitverschulden geprüft.

  • Übernimmt die Versicherung Rettungskosten?
    Das hängt von Tarif, Unfallort und Ursache ab; häufig sind Besonderheiten bei Bergrettung und Auslandseinsätzen zu berücksichtigen.

  • Muss ich mich selbst vertreten, wenn ich beim Klettern verletzte wurde?
    Bei komplexen Haftungs- oder Versicherungsfragen ist eine spezialisierte anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.

Rechtlicher Hinweis

Die Seite dient der Erstinformation und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande.

 

 

 

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