Das Zivilrecht – auch bekannt unter den Begriffen Bürgerliches Recht oder Privatrecht – sind die Rechtsbeziehungen unter rechtlich Gleichgestellten, z.B. Bürger – Bürger. Ein wichtiges Gebiet im Zivilrecht ist das Vertragsrecht mit den weiteren Gebieten des Kaufvertragsrechts, Werkvertragsrecht und Mietrechts. Beispiele für zivilrechtliche Fälle sind: Sie haben im Internet eine Kamera erworben und bezahlt, der Verkäufer schickt Ihnen die Ware aber nicht zu. Sie haben eine Handwerksfirma beauftragt, bestimmte Arbeiten für Sie zu erbringen. Nach Abschluss der Handwerksarbeiten sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, weil die Handwerker nicht „sauber“ gearbeitet haben oder Sie haben eine zu hohe Rechnung bekommen. Sie sind von jemand anderen verletzt worden und möchten Scherzensgeld. Bei der Ausübung Ihrer Lieblingssportart kam es zu einem Unfall und Sie fragen sich, ob und von wem Sie ein Schmerzensgeld verlangen können.
Meine Tätigkeitsgebiete im zivilrecht sind hauptsächlich das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Schadensersatzrecht und das Haftungsrecht. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihren zivilrechtlichen Problemem. Kontaktieren Sie mich einfach hier.