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Auslaenderstrafrecht Anwalt in Bad Aibling

Es gibt bestimmte Straftatbestände, die nur von Ausländern begangen werden können oder hauptsächlich von Ausländern begangen werden. Zusammenfassend spricht man hier vom Ausländerstrafrecht. Beispiele sind Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, unerlaubte Einreise.

Ausländische Personen, die mit dem deutschen Gesetz in Konflikt geraten fühlen sich häufig hilflos. Ausländer haben oft noch viel mehr das Gefühl, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht ausgeliefert zu sein. Auch kennen Ausländer oft noch weniger das deutsche Recht als die deutschen Bürger. Zusätzlich bestehen auf diesem Gebiet oft erhebliche Sprach- und Kulturbarierren. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Auch wenn häufig Dolmetscher in Vernehmungen bei der Polizei oder in Gerichtsverhandlungen anwesend sind, ist es zusätzlich sehr wichtig, einen Rechtsanwalt dabei zu haben. Der Anwalt hat das rechtliche Hintergrundwissen und kann gegebenfalls die Rechtslage zusammen mit dem Dolmetscher nochmals genauer erklären und Hinweise zu den verschiedenen Möglichkeiten geben kann. Gerne helfe ich Ihnen! Kontaktieren Sie mich hier.

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