Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht und Scheidungen im Raum Bad Aibling und Rosenheim
Im Familienrecht sind alle Bereiche des familiären Lebens umfasst und in allen stehe ich Ihnen mit Beratung und Vertretung zur Verfügung. Für Information und Beratung zu Beginn bei Heirat damit die Freude darüber nicht zu Enttäuschungen und Streit im Alltag oder bei der Trennung wird. Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, gemeinsamen Kindern zu Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt und allen sonst aufkommenden rechtlichen Fragen informiere, berate und vertrete ich Sie gerne.
Bei Trennung und Scheidung ist Information und Beratung besonders wichtig, um die Beziehung, die voller Emotionen und Freude begonnen hat und deren Beendigung immer schmerzhaft ist, soweit wie möglich fair und vernünftig zu beenden und wenn nötig auch um die eigenen Belange zu kämpfen.
Das Familienrecht gibt für alle Belange einen Rahmen für die Rechte und Ansprüche, bietet aber auch die notwendigen Freiheiten den ganz persönlichen Bedürfnissen und Anliegen eigene Lösungen zu finden und zu realisieren.
In allen Bereichen können wir Sie fundiert informieren, beraten und vertreten, um für Sie ganz persönlich den besten Weg zu finden.
- zum Ehevertrag bei Heirat oder während der Ehe, um Vermögen, Versorgung, Unterhalt schon in guten Zeiten zu regeln.
- zum Sorge- und Umgangsrecht um die Belastung bei Trennung der Eltern für die Kinder zu minimieren. Und auch um die Rechte und Pflichten bei nicht miteinander verheirateten Eltern zu regeln und Lösungen zu finden.
- zum Unterhalt des/der Kinder, der immer von der Lebensstellung der Eltern abhängt und für die Kinder von größter Bedeutung ist.
- zum Unterhalt der Partner, um das Einkommen und das Auskommen während der Trennungszeit, nach der Scheidung oder auch schon während der Ehezeit zu klären.
- zum Vermögen und Zugewinnausgleich, um Vorhandenes zu bewahren, gemeinsam erworbenes gerecht aufzuteilen und einen Ausgleich zu finden.
- zum Versorgungsausgleich, um Alterssicherung wenn möglich gerecht aufzuteilen, wenigstens transparent und verständlich zu machen.
- zur Trennung, wenn es gemeinsam nicht mehr weitergeht.
- zu allen möglichen anderen rechtlichen Fragen, die aufkommen.
- zur Ehescheidung.
Rechtsanwältin Laschat arbeitet seit mehr als zwanzig Jahren mit dem Schwerpunkt Familienrecht und kann Ihre Interessen einfühlsam und nachdrücklich vertreten.
Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung sind kein Grund darauf zu verzichten, sprechen Sie uns darauf an. Für Erstberatung übernimmt meist eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten, oder es kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Bei gerichtlicher Vertretung kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.