Ihr Anwalt für Mietrecht in Bad Aibling, Bruckmühl, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Feilnbach, Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg, Mühldorf, Traunstein und Miesbach.
Ihr Anwalt bei allen Fragen zum Mietrecht, Kündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung und Abmahnung. Sie sind Vermieter oder Mieter?
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Wir beraten Sie bei sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfangreiche und kompetente Rechtsberatung im Mietrecht. Wir vertreten Sie sowohl als Vermieter, als auch als Mieter. Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht und das Pachtrecht. Zu unseren weiteren Leistungen gehören auch die Prüfung und der Entwurf von Mietverträgen, die Durchsetzung und die Abwehr von Mieterhöhungsverlangen und Mietminderungen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen von Mietverhältnissen jeder Art. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch wirkungsvoll vor Gericht, zum Beispiel im Räumungsverfahren. Die Hauptfälle im Mietrecht vor Gericht sind Räumungsklagen, Zahlungsklagen und Zustimmungsklagen. Bei Kündigungen und Räumungsklagen ist es sehr sinnvoll sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Im Mietrecht gibt verschiedene und sehr wichtige Fristen zu beachten, welche dem Laien oft nicht bekannt sind. Je früher Sie einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, desto erfolgreicher können Sie sein.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Ihren Problemem im Mietrecht. Kontaktieren Sie mich hier für ein erstes Beratungsgespräch.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Der Hauptanwendungsfall des deutschen Mietrechts ist das Wohnraummietrecht. Die Mehrzahl der deutschen Bürger ist Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Somit befinden sich die meisten Menschen in Mietverhältnissen, entweder als Vermieter oder Mieter.
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