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Mietrecht Anwalt in Bad Aibling

Ihr Anwalt für Mietrecht in Bad Aibling, Bruckmühl, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Feilnbach, Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg, Mühldorf, Traunstein und Miesbach.

Ihr Anwalt bei allen Fragen zum Mietrecht, Kündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung und Abmahnung. Sie sind Vermieter oder Mieter?

Nehmen Sie einfach und schnell  Kontakt mit Ihrem Anwalt für Mietrecht auf.

Wir beraten Sie bei sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfangreiche und kompetente Rechtsberatung im Mietrecht. Wir vertreten Sie sowohl als Vermieter, als auch als Mieter. Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehört das Wohnraummietrecht, das Gewerbemietrecht und das Pachtrecht. Zu unseren weiteren Leistungen gehören auch die Prüfung und der Entwurf von Mietverträgen, die Durchsetzung und die Abwehr von Mieterhöhungsverlangen und Mietminderungen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen von Mietverhältnissen jeder Art. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch wirkungsvoll vor Gericht, zum Beispiel im Räumungsverfahren. Die Hauptfälle im Mietrecht vor Gericht sind Räumungsklagen, Zahlungsklagen und Zustimmungsklagen. Bei Kündigungen und Räumungsklagen ist es sehr sinnvoll sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Im Mietrecht gibt verschiedene und sehr wichtige Fristen zu beachten, welche dem Laien oft nicht bekannt sind. Je früher Sie einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, desto erfolgreicher können Sie sein.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Ihren Problemem im Mietrecht. Kontaktieren Sie mich hier für ein erstes Beratungsgespräch.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Das Mietrecht ist ein sehr weit gefasstes Rechtsgebiet. Es handelt sich grundsätzlich um einen schuldrechtlichen Vertrag, welcher der einen Partei die Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen ein bestimmtes Entgelt gewährt. Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren. Der Mieter ist zur Entrichtung der vereinbarten Miete an den Vermieter verpflichtet. Gegenstand der Miete können dabei bewegliche und unbewegliche Sachen sein.

Der Hauptanwendungsfall des deutschen Mietrechts ist das Wohnraummietrecht. Die Mehrzahl der deutschen Bürger ist Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Somit befinden sich die meisten Menschen in Mietverhältnissen, entweder als Vermieter oder Mieter.

Bei Fragen oder Problemen rufen Sie mich einfach an.

 

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