Opferanwalt in Bad Aibling, Kolbermoor, Miesbach und im Raum Rosenheim
Vertretung von Opfern und Nebenklage
Neben meiner Tätigkeit als Strafverteidiger vertrete ich auch Opfer von Straftaten als Opferanwalt Oftmals werden die Opfer einer Straftat auch Geschädigte genannt. Das Strafprozessrecht verleiht Opfern von Straftaten und deren Angehörigen weitreichende Rechte im Strafprozess. Mit der sog. Nebenklage können sich die Opfer einer Straftat der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Hierdurch werden dem Nebenkläger zahlreiche Rechte eingeräumt. Zum Beispiel Einsicht in die Akten zu nehmen, die ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie Zeugen und den Angeklagten zu befragen und Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sehr wichtig ist dabei auch der Täter-Opfer-Ausgleich, also Entschädigungen für das Erlittene vom Straftäter zu verlangen. Für viele Betroffen steht neben einer Geldzahlung auch die Genugtuung und das aktive Mitwirken an der Verurteilung im Vordergrund. Dabei ist es sehr ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zuhaben. Die Anwaltskosten eines sogenannten Nebenklagevertreters übernimmt in vielen Fällen die Staatskasse bzw. der Täter (Verurteilte).
Weiter gibt es die Möglichkeit eines Adhäsionsverfahren, das sog. Anhangsverfahren. Hiermit kann der Verletzte einer Straftat seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gleich im Strafverfahren geltend machen. Der Vorteil ist, dass dadurch ein zusätzliches Zivilverfahren gegen den Straftäter vermieden wird. Dies spart vor allem Zeit und Nerven.
Kontaktieren Sie mich hier, falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Als Opferanwalt vertrete ich Ihre Interessen und setze Ihre Rechte durch. Gerne berate ich Sie mit Einfühlungsvermögen und biete Ihnen weitere Unterstützung an.