Kapitalverbrechen, umgangssprachlich auch Kapitaldelikte genannt sind besonders schwere Straftaten, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge oder Brandstiftung mit Todesfolge. Die Tatfolge ist bei diesen Taten der Tod und die Höchsstrafe ist meist die lebenslange Freiheitsstrafe. Die zuständigen Gerichte in erster Instanz sind in diesen Fällen die sog. Schwurgerichtskammern bei den Landgerichten.
Selbstverständlich sollten Sie sich als Betroffener in diesen Verfahren von einen Strafverteidiger vertreten lassen. Die Vertretung durch einen Anwalt sieht sogar das Gesetzt vor. Wenn Sie also noch keinen eigenen Anwalt haben, ordnet Ihnen das Gericht einen sog. Pflichtverteidiger bei. Die Vertretung durch einen Strafverteidiger ist alleine aufgrund der Dauer und des Umfangs solcher Verfahren, der unbedingt erforderlichen Kenntnis der Akten und der meist einhergehenden (Untersuchungs-) Haft sehr wichtig.
Sind Sie selbst oder ein Verwandter von Ihnen Betroffener eines solchen Kapitalverbrechens, kontaktieren Sie mich einfach hier.