Strafrecht Anwalt in Bad Aibling

Ihr Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht in Bad Aibling, Bruckmühl, Rosenheim, Kolbermoor, Wasserburg, Ebersberg, Mühldorf, Traunstein und Miesbach.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht? Sie sind unsicher, ob Sie in Ihrem Fall einen Strafverteidiger brauchen? Sie haben allgemeine Fragen zum Strafrecht und Strafprozessrecht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Sie suchen einen Pflichtverteidiger? Sie brauchen einen Anwalt in der Strafvollstreckung? Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie auf dem Gebiet des Strafrechts. Auf dieser Seite habe ich für Sie eine Übersicht zum Thema Strafrecht erstellt. Bei Fragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen stehen. In Deutschland stehen die meisten Strafrechtsnormen im Strafgesetzbuch (StGB) und in den Nebengesetzen (z.B. BtMG, WaffG).

Meist handelt es sich um Strafrecht, wenn Sie es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht zu tun haben. Den meisten Betroffenen ist natürlich schnell klar, dass gegen Sie nun ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren läuft. Oft sind die Betroffenen aber völlig verunsichert und wissen nicht, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Die Wenigsten kennen ihre Rechte oder wissen, was sie tun müssen und was sie gerade nicht tun müssen oder vor allem nicht tun sollten. Daher habe ich für Sie folgende Informationen zusammengestellt, um etwas Aufklärung zu bieten.

Wichtige Informationen zum Strafrecht und zum Strafverfahren:

Gerade im Strafverfahren ist es äußerst wichtig, möglichst frühzeitig eine Rechtsanwalt als Strafverteidiger einzuschalten. Jeder Betroffene hat das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf eine frühzeitige Verteidigerkonsultation. Das heißt, jeder Beschuldigte darf in jeder Lage des Verfahrens mit einem Anwalt sprechen. Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, umso bessere Chancen haben Sie.

Das zunächst wichtigste Gebot (nicht nur nach einer Verhaftung):

Schweigen ist Gold!

Sie sind von der Polizei festgenommen oder verhaftet worden? Oder sind Sie Beschuldigter einer Straftat? Dann sollten Sie zunächst unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Weiter sollten Sie auf Ihr Recht bestehen, zuerst mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen zu dürfen.

Einer schriftlichen Vorladung der Polizei müssen Sie keine Folge leisten. Die gängige Formulierung „In dem Ermittlungsverfahren XY ist Ihre Vernehmung erforderlich“ ist geschickt formuliert. Es soll der Eindruck erweckt werden, Sie müssten eine Aussage bei der Polizei machen. Die meisten (unerfahrenen) Beschuldigten glauben dies tatsächlich. Sie sind aber lediglich verpflichtet Angaben zu Ihrer Person zu machen. Dies sind Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Anschrift und Beruf. Diese Informationen liegen meist ohnehin schon bei der Polizeibehörde vor. Angaben zur Sache müssen Sie in keiner Lage des Verfahrens machen.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten oder sind vorläufig festgenommen worden? Lassen Sie sich unbedingt immer zuerst von einem Anwalt beraten. Auch sollten Sie davor niemals mit der Polizei sprechen! Egal was Ihnen von den Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft für Vorteile versprochen werden, besprechen Sie, ob und was Sie aussagen immer zuerst mit einem Strafverteidiger. Nach dem Gesetz dürfen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Sollten Sie nach der Beratung durch einen Strafverteidiger eine Aussage machen wollen, so kann diese jederzeit nachgeholt werden. Meistens empfiehlt es sich, Ihre Aussage bei der Polizei im Beisein eines Verteidigers zu machen. Alternativ können Sie auch eine Stellungnahme abgeben. Diese sollte immer schriftlich und über den Verteidiger erfolgen. Kontaktieren Sie mich für ein persönliche Beratung im Strafrecht.

Akteneinsicht

Der erste und sehr wichtige Schritt nach der Beauftragung eines Strafverteidigers ist der Antrag auf Akteneinsicht. Dieser kann grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die Kenntnis der Ermittlungsakten ist die Grundlage für die weitere Strategie im Strafverfahren. Die Akteneinsicht ergibt wertvolle Informationen über die Anzeigenerstattung, die Einleitung und den Verlauf des Ermittlungsverfahrens, die Zeugenaussagen oder andere Beweismittel. Erst wenn ersichtlich ist, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen, kann angemessen reagiert werden. Eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts ist meist wenig vorteilhaft und daher dringend abzuraten.

Anklage oder Strafbefehl

Haben Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl vom Gericht zugestellt bekommen, sollten Sie ebenfalls sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Dies gilt auch, wenn der Vorwurf nicht schwer wiegt oder der Fall für Sie aussichtslos erscheint. Es gibt meist noch zahlreiche Möglichkeiten für den Anwalt, an dieser Situation etwas zu verbessern. Selbst wenn die Beweislage sehr eindeutig sein sollte, kann mithilfe eines Strafverteidigers die Höhe der Strafe (Strafmaß) reduziert werden oder eine Bewährungsstrafe erzielt werden. Bei Geldstrafen ist es in diesen Fällen meist möglich, die Tagessatzanzahl oder die Tagessatzhöhe zu verringern. Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.

Strafbefehl

Im Falle eines Strafbefehlsverfahrens müssen Sie zunächst unbedingt die zweiwöchige Einspruchsfrist beachten. Für die Berechnung der Frist kommt es auf das Zustellungsdatum an (eingetragenes Datum auf dem gelben Brief). Vom Tag der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dies ist zwingend erforderlich, wenn Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen oder die festgesetzte Tagessatzhöhe über Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen liegt. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie den Strafbefehl annehmen wollen, sollten Sie ebenfalls den Einspruch einlegen. Dadurch verhindern Sie das Eintreten der Rechtskraft. Wird nämlich innerhalb dieser zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird der Strabefehl rechtskräftig und steht insoweit einem rechtskräftigen Strafurteil gleich. Der Einspruch kann im Laufe des Verfahrens und unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Urteilsverkündung zurück genommen werden.

Kontaktieren Sie mich zu allen Fragen zum Thema Strafbefehl.

 

Ein weiterer wichtiger Grundsatz im Strafrecht ist die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter ist solange unschuldig, bis er durch ein unabhängiges Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.

 

Kosten im Strafverfahren und Pflichtverteidigung

Selbstverständlich ist eine gute Verteidigung im Strafrecht nicht kostenlos. Jedoch ist es grundsätzlich sehr sinnvoll in das Honorar eines Strafverteidigers zu investieren, da zum Beispiel die Untersuchungshaft, eine Haftstrafe oder eine bestimmte Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis erhebliche familiäre, berufliche und damit wirtschaftliche Konsequenzen haben können. Auch eine Herabsetzung der Geldstrafe bringt Ihnen einen direkten wirtschaftlichen Vorteil.

Gerne gebe ich Ihnen in einem persönlichen Gepräch einen genauen Überblick über die Kosten im Strafrecht. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit der Pflichtverteidigung (notwendige Verteidigung). Das Strafgesetzbuch schreibt dabei vor, dass Sie einen Verteidiger von Amts wegen beigeordnet bekommen. Die Beiordnung erfolgt dabei durch das  Gericht. Ein Fall der Pflichtverteidigung liegt z.B. vor, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Andere Fälle einer Pflichtverteidigung liegen vor, wenn die Hauptverhandlung vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht stattfindet, Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder Ihnen ein Berufsverbot droht. Einen Pflichtverteidiger erhalten Sie auch, wenn „wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor, bekommen Sie mit der Anklage zusammen eine Nachricht vom Gericht, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll. Sie haben dann innerhalb eines kurzen Zeitraums (meist 1-2 Wochen) die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auszusuchen. Falls Sie dies nicht tun, wird für Sie ein Rechtsanwalt vom Gericht ausgewählt. Dieser wird Ihnen dann als Pflichtverteidiger beigeordnet. Bedenken Sie, dass ein späterer Wechsel des Pflichtverteidigers nur sehr schwer möglich ist. Falls Sie einen Pflichtverteidiger suchen oder Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet werden soll, kontaktieren Sie mich einfach hier! Gerne berate ich Sie über sämtliche Möglichkeiten einer Pflichtverteidigung in Ihrem Fall.

 

Untergebiete des Strafrechts:

 

Rechtsanwalt David Schietinger im Interview mit Spiegel Online zum Thema Darknet:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/darknet-darum-geht-es-freitag-in-der-abstimmung-im-bundesrat-a-1257867.html